Auszug aus der Ausnahmegenehmigung Landkreis
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 17. April 2020 wird folgende Ausnahmegenehmigung für Sportvereine im Landkreis Oberhavel erteilt:
1. Der Zutritt zum Vereinsgelände ist Vereinsmitgliedern gestattet.
2. Der Individualsport allein oder zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts ist
gestattet.
3. Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-upPaddling dürfen genutzt werden, auch wenn sich diese auf dem Gelände eines Vereins
befinden.
4. Das Kranen und Slippen von Wassersportfahrzeugen auf dem Vereinsgelände ist gestattet.
Bedingungen:
Diese Ausnahmegenehmigung wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Zusammenkünfte auf dem Vereinsgelände werden unterbunden und nicht gestattet.
2. Die Vorschriften der SARS-CoV-2-EindV hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregelungen auf dem Vereinsgelände werden eingehalten
und durchgesetzt.
Hinweise:
1. Zusätzliche Hygienemaßnahmen, die über das Kontakt- und Abstandsgebot hinausgehen, sind in einem Hygieneplan festzuhalten und auf Verlangen dem Gesundheitsamt des
Landkreises Oberhavel und den örtlichen Ordnungsbehörden vorzulegen.
2. Die Nutzer des Vereinsgeländes werden über die Regelungen der SARS-CoV-2- EindV informiert und belehrt.
3. Die Nichtbeachtung der Abstand- und Hygieneregelungen durch den Verein als Veranstalter bzw. Betreiber einer Sport- oder Freizeiteinrichtung als auch für die
Individualperson kann straf- und bußgeldrechtlich geahndet werden.
4. Die Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich und unabhängig von anderen notwendigen Genehmigungen erteilt. Sie kann insbesondere entschädigungslos zurückgenommen
werden, wenn der Inhaber der Ausnahmegenehmigung gegen Bedingungen dieser Genehmigung oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
5. Das Beherbergen zu touristischen Zwecken durch das vorübergehende zur Verfügung stellen von Stell- und Liegeplätzen ist nicht gestattet.
15.05.2020
Hallo Angelfreunde,
aufgrund der anhaltenden Lage hat der Landesanglerverband Brandenburg am 12.05.2020 alle für dieses Jahr geplanten Veranstaltungen abgesagt, darunter neben den Hegefischen auch den Kinder- und Jugendtag.
Seit dieser Woche sind allerdings auch Lockerungen, die die Angler betreffen, erfolgt.
- 12.05.2020 Abnahme der Prüfung zum Erwerb des
Fischereischeins unter Einhaltung der Vorgaben
- 15.05.2020 Gestattung des längeren Verweilens mit
Wetterschutz an den Gewässern Brandenburgs
Bitte haltet Euch an die geltenden Vorgaben, die in der Eindämmungsverordnung stehen und informiert Euch über Veränderungen in der Verordnung um weiterhin das individuelle Angeln zu ermöglichen.
Da es derzeit nur bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten gestattet ist, zusammen etwas zu unternehmen, entfallen auch die Vereinshegefischen bis auf Weiteres.
Da das Angeln als solches keine Sportart ist, greift auch die derzeitige Lockerung bezüglich Sportveranstaltungen mit 20 Teilnehmern nicht und die Vorstände würden sich somit mit Gemeinschaftsveranstaltungen strafbar machen.
Der Kreisanglerverband Oberhavel wird auch bis zum Ende der Sommerferien keine Hegeveranstaltungen durchführen. Wir hoffen aber, dass das im September geplante Kreishegefischen, sowie das Spinnangeln durchgeführt werden kann. Hierzu werden wir euch zu gegebener Zeit informieren.
Der Fischbesatz wird weiterhin wie geplant getätigt, wir konnten bereits rund 60 Kg Glasaal und 850 Stück Zander in unseren umliegenden Verbandsgewässern entlassen und der jährliche Karpfenbesatz ist auch gesichert.
Wir bitten euch die derzeitigen Regelungen zu akzeptieren, um weiterhin viele Stunden an den Gewässern verbringen zu können.
Bleibt alle gesund!
Der Vorstand